Am 1. Januar 2011 tritt das Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft. Als Auswirkung davon werden bekanntlich die Vermittlerämter in den Gemeinden aufgehoben. Die Kantonale Schlichtungsbehörde übernimmt neu diese Aufgaben.
Kant. Schlichtungsbehörde in Zivilsachen
Seite drucken