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Lottomatch-Gesuch (Unterhaltungslotterien)

Lottomatchs sind bewilligungspflichtig, wenn sie in öffentlichen Lokalen durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind. Der gleichen Veranstalterin oder dem gleichen Veranstalter darf in einer Gemeinde pro Jahr nur eine Bewilligung für die Durchführung eines Lottomatchs erteilt werden.
 
Gesuche für die Bewilligung eines Lottomatchs in öffentlichen Lokalen sind mindestens 30 Tage vor dem Durchführungsdatum mit dem offiziellen Formular beim Gemeinderat des Durchführungsorts einzureichen.