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Teilrevision der Nutzungsplanung 2016+

Mitwirkung und öffentliche Auflage Teilrevision der Nutzungsplanung 2016+ in Andermatt

Teilrevision Nutzungspläne

Gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 43 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Uri vom 13. Juni 2010 (PBG, RB 40.1111) liegen die Änderungen der Nutzungspläne der Teilrevision Nutzungsplanung 2016+ in Andermatt vom 8. September 2017 bis 9. Oktober 2017 bei der Gemeindeverwaltung Andermatt zur öffentlichen Auflage auf.

Verbindliche Unterlagen

Orientierende Unterlagen

Gegen die Änderungen der Nutzungspläne der Teilrevision Nutzungsplanung 2016+ kann innerhalb der 30-tägigen Auflagefrist beim Gemeinderat Andermatt schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Teilrevision Bau- und Zonenordnung

Zusammen mit den Änderungen der Nutzungspläne liegen die Änderungen in der Bau- und Zonenordnung zur Mitwirkung auf. Gegen diese Änderungen besteht keine Einsprachemöglichkeit. Die Behandlung der Bau- und Zonenordnung erfolgt im Rahmen der Offenen Dorfgemeinde.

Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung

Im gleichen Zeitraum wird der Bevölkerung das Mitwirkungsrecht gewährleistet. Zur Teilrevision der Nutzungplanung (Nutzungspläne und Bau- und Zonenordnung) kann jedermann bis am 9. Oktober 2017 schriftlich beim Gemeinderat Andermatt Anregungen und Einwendungen einreichen.

Sprechstunden

Auf Wunsch können Einzelanfragen im Rahmen von Einzel-Sprechstunden am 27. September 2017, von 16:00 Uhr - 20:00 Uhr beantwortet werden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Andermatt, Tel. 041 888 71 41, erforderlich.

Waldfeststellungen

Im Rahmen der Teilrevision werden gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz) diverse Waldfeststellungen ausserhalb der Bauzonen während 30 Tagen vom 8. September 2017 bis 9. Oktober 2017 bei der Gemeindeverwaltung Andermatt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Waldfeststellungen sind in den Nutzungsplänen dargestellt. Das Einspracheverfahren gegen die Waldfeststellung richtet sich nach Artikel 11 der kantonalen Waldverordnung. Einsprachen gegen die Waldfeststellung sind mit schriftlicher Eingabe bei der Gemeindeverwaltung Andermatt zuhanden der Sicherheitsdirektion Uri, Amt für Forst und Jagd, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf, einzureichen.

Einsichtnahme

Die Einsichtnahme ist bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.

Andermatt, 8. September 2017

GEMEINDERAT  ANDERMATT