Zur Bereinigung der nutzungsplanerischen Pendenzen gemäss RRB Nr. 2013-364 und zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für «Max der Uristier» auf dem Nätschen beabsichtigt der Gemeinderat Andermatt die Nutzungsplanung (Nutzungsplan und Bau- und Zonenordnung) im Gebiet Nätschen anzupassen.
Gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 43 Absatz 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Uri (PBG; RB 40.1111) liegen die Unterlagen der Teilrevision der Nutzungsplanung «Nätschen» während 30 Tagen, vom 13. Februar 2026 bis am 16. März 2026 öffentlich auf.
Gegenstand der öffentlichen Auflage bilden folgende Unterlagen:
Orientierende Bestandteile:
Gegen die verbindlichen Unterlagen der Teilrevision der Nutzungsplanung kann innerhalb der 30-tägigen Auflagefrist beim Gemeinderat Andermatt schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme ist bei der Gemeindeverwaltung Andermatt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich oder unter https://oereb.ur.ch/auflage abrufbar.
Andermatt, 13. Februar 2026
GEMEINDERAT ANDERMATT