In Anwendung von Artikel 43 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird für die Teilzonenplanung Skiinfrastrukturanlagen Andermatt das Informations- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Gegenstand der Information und Mitwirkung sind:
Das Verfahren dauert vom 13. Januar 2012 bis 3. Februar 2012. Während dieser Zeit können sämtliche Unterlagen während den üblichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Andermatt eingesehen werden. Zudem können die Entwürfe (siehe unten) heruntergeladen werden.
Während dr Dauer des Verfahrens nimmt der Gemeinderat Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen entgegen. Diese sind bis zum 3. Februar 2012 in schriftlicher Form einzureichen an Gemeinderat Andermatt, Gemeindekanzlei, Kirchgasse 10, Postfach 50, 6490 Andermatt.
Andermatt, 13. Januar 2012 GEMEINDERAT ANDERMATT
Teilzonenplan Nätschen-Gütsch-Oberalp [PDF, 7.00 MB]
Teilzonenplan Gurschen-Gemsstock [PDF, 3.00 MB]